Diese Seite bietet Studenten des Instituts für Betriebswirtschaftslehre erste Informationen über ein geplantes Auslandsstudium. Sie gliedert sich dabei in folgende drei Bereiche:
Allgemeine Informationen
Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Wichtige Links
Grundsätzlich wird allen Studenten der Betriebswirtschaftslehre empfohlen, mindestens ein Semester ihres Studiums an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Die Studiendauer verlängert sich dadurch nicht, da Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, nach der Prüfungsordnung auf das in Kiel zu absolvierende Studium grundsätzlich angerechnet werden können. Ein Auslandsstudium ermöglicht Studenten somit neue Erfahrungen zu sammeln und Horizonte zu erweitern, ohne die Gesamtstudiendauer zu verlängern.
Die Teilnahme am Austauschprogramm des Instituts für Betriebswirtschaftslehre kann nach dem ersten abgeschlossenen Studienjahr erfolgen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das erste Studienjahr noch nicht vollendet sein. Der optimale Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes sollte sich am individuellen Studienplan orientieren. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch, im Wintersemester einen Austausch anzustreben. Die Studienprogramme der Partneruniversitäten sind im Wintersemester (WS) in der Regel umfangreicher und eröffnen so größere Wahlmöglichkeiten. Aufgrund der unterschiedlichen Semesteranfänge in den einzelnen Ländern (WS beginnt meist bereits im August oder September) lassen sich Auslandsaufenthalte zudem im Wintersemester besser mit dem Kieler Studienprogramm synchronisieren.
Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen |
Entsprechend den Prüfungsordnungen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät für Diplom- sowie Bachelor-/Masterstudiengänge können Studienleistungen, die im Rahmen eines Austauschs mit einer ausländischen Universität erworben wurden, auf die in Kiel zu erbringenden Studienleistungen angerechnet werden. Wer der richtige Ansprechpartner für verschiedene Studienleistungen ist, finden Sie in den FAQs unter Frage 53.
Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sind folgende Unterlagen den jeweiligen Lehrstühlen vorzulegen:
- Schein / Transcipt of Records der ausländischen Universität
(enthält Kurstitel, Anzahl Semesterwochenstunden, Credits und Note),
- Name des verantwortlichen Professors,
- Inhaltliche Gliederung der Veranstaltung (in deutsch oder englisch!),
- Aufstellung der Literatur, die zum jeweiligen Kurs gelesen wurde,
- eventuell weitere Materialien, die Auskunft über Inhalt und Qualität des Kurses erteilen.
Wir möchten Sie unbedingt bitten, dass inhaltliche Gliederungen, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, von Ihnen übersetzt werden, damit die inhaltlich Bewertung der Lehrveranstaltungen erleichtert wird.
Generell empfiehlt sich bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes eine Anfrage bezüglich der Anerkennung einer Leistung an die jeweiligen Lehrstühle in Kiel. Dabei ist es sinnvoll, eine Gliederung aller angebotenen Auslandskurse vorzuzeigen. Sollte das Kursangebot im Ausnahmefall vor Reiseantritt noch nicht feststehen, kann man im Ausland per E-Mail die Gliederung dem entsprechenden Professor zumailen.
Bitte beachten Sie, dass nur Scheine angerechnet werden können, denen eine erkennbare Eigenleistung zugrunde liegt. Dies ist z.B. nicht der Fall bei Seminararbeiten, die als Gruppenarbeit erstellt wurden.
Die Anrechnung von Leistungen aus dem Wintersemester bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf findet ausnahmslos an einem festen Termin Ende April jedes Jahres statt. Genaue Zeitangaben werden bekannt gegeben.
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