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FAQ (Frequently asked questions) for Outgoings
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Vorbereitung
Nach oben |
| 1 |
Wo bekomme ich weitere Informationen zum ERASMUS-Programm? |
|
In der Broschüre „Unterwegs in Europa - Leitfaden für Kieler Erasmus-Studierende" des International Center (Link zur Broschüre). (Bitte beachten Sie, dass im Zweifel immer die Fristen (z.B. Bewerbung, Erfahrungsberichte) des Erasmus Office des Instituts für Betriebswirtschaftslehre Gültigkeit haben!) |
| 2 |
Gibt es speziell für BWL-Studenten eine Informationsveranstaltung? |
|
In
jedem Semester findet eine Veranstaltung zum Auslandsstudium
(organisiert vom International Center) statt, in der Fragen von
Studenten bezüglich des Studierens im Ausland beantwortet werden. Die
Termine entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder der Website
des International Centers. |
| 3 |
Wie erfahre ich mehr über die ausländischen Partneruniversitäten? |
|
1. Es können so genannte Erfahrungsberichte eingesehen werden. Dieses sind Berichte, die
ehemalige Erasmus-Studenten angefertigt haben. (Siehe auch "Wo und wann kann ich die Erfahrungsberichte einsehen?")
2. Die Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten beinhalten ebenfalls nützliche
Informationen.
3. Das Erasmus Office BWL verfügt über Ordner, die
Informationsbroschüren zu einigen Partnerhochschulen enthalten. Diese
können beim ERASMUS-Koordinator ausgeliehen werden, sind aber meist nicht so aktuell wie entsprechende Internetangebote. |
| 4 |
Hat das BWL-Institut auch Kooperationen mit Hochschulen außerhalb von Europa? |
|
Das Institut für BWL hat Austauschkooperationen mit folgender Hochschule: Institute of Marketing & Management, Neu Delhi, Indien |
| 5 |
Gibt es eine Beschränkung in der Anzahl der Fächer, die ich an der ausländischen Partneruniversität wählen kann? |
|
Unterschiedlich,
es müssen auf jeden Fall Fächer aus dem ECTS-Programm sein. An einigen
Universitäten dürfen nicht mehr als 30 ECTS-Punkte pro Semester erzielt
werden. |
| 6 |
Welche Fächer bietet die ausländische Partneruniversität xyz an? |
|
Für die Beantwortung solcher Fragen sind Sie selbst verantwortlich.
Tipp: Erkundigen Sie sich auf den Websites der Partneruniversitäten! |
| 7 |
Wird die Zeit meines Studiums unterbrochen, wenn ich ein Auslandssemester nehme? |
|
Ja,
aber nur unter der Bedingung, dass Sie keine Auslandsscheine an der
Universität Kiel anrechnen lassen. Bei Anrechnung von Auslandsscheinen
zählen die Fachsemester weiter. |
| 8 |
Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich der Unterbringung im Ausland? |
|
Je
nach Partneruniversität kann auf dem Campus in Studentenwohnheimen, in
angrenzenden Stadtteilen bzw. Gemeinden (öffentlicher Wohnungsmarkt)
oder bei Gastfamilien gewohnt werden. Informationen erhalten Sie in der Regel von der Gasthochschule. |
| 9 |
Wo und wann kann ich die Erfahrungsberichte einsehen? |
|
Die aktuellsten Erfahrungsberichte können unter folgendem Link eingesehen werden: Zu den Erfahrungsberichten.
Benutzername und Passwort hierfür entnehmen Sie bitte dem Aushang an
der Tür des ERASMUS-Koordinators (Raumnummer siehe Startseite). |
| 10 |
Gibt es eine Garantie für einen Erasmus-Platz? |
|
Nein.
Die Anzahl der Bewerber ist sehr gestiegen. Tendenz weiter steigend.
In den vergangenen Jahren standen insgesamt jedoch immer genug Austauschstudienplätze zur Verfügung. |
| 11 |
Ich möchte ein Double-Degree in Rennes machen. Woher bekomme ich weitere Informationen? |
|
Weiterführende
Informationen können nur bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf eingeholt werden. Dazu
vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat des Lehrstuhls für
Organisation einen Termin in seiner Sprechstunde. Für das Double-Degree-Programm
ist jedoch eine gesonderte Bewerbung notwendig, die in keiner
Verbindung zum ERASMUS-Programm steht. (Siehe auch Rubrik
"Double-Degree") |
| 12 |
Muss ich die Landessprache perfekt sprechen können? |
|
Natürlich
braucht man die Landessprache, um sich verständlich machen zu können;
dazu bieten die Partnerhochschulen auch regelmäßig Kurse an, um die
Kenntnisse zu verbessern. Bei Vorlesungen, Übungen, Seminaren etc. ist
es allerdings so, dass in vielen Ländern außer Großbritannien (z.B.
Skandinavien, Polen, Niederlande) ausreichend viele oder sogar alle
Veranstaltungen in Englisch angeboten werden. Dagegen wird - wie in
Deutschland - z.B. in Frankreich oder Spanien meist die eigene Landessprache
als Lehrsprache auch an den Hochschulen verwendet. Dazu ist
es unbedingt erforderlich, sich genau über die Partnerhochschulen zu
informieren. |
| 13 |
Ist das Auslandsstudium auf ein Semester beschränkt? |
|
Das
Auslandsstudium kann in manchen Fällen und bei rechtzeitiger Anmeldung
um ein Semester in der Regel verlängert werden. Allerdings ist die Verlängerung
nicht über die vorlesungsfreie Zeit zwischen Sommer- und Wintersemester
hinweg möglich. |
| 14 |
Kann ich mehr als einmal ins Ausland gehen? |
|
Im ERASMUS-Programm kann man bis zu 12 Monate ins Ausland gehen, auch an zwei verschiedene Partnerhochschulen. Allerdings nur innerhalb eines Studienjahres.
Die 12 Monate können auch auf ein Auslandsstudiensemester und ein Erasmus-Auslandspraktikum aufgeteilt werden. Diese müssen nicht innerhalb eines Studienjahres absolviert werden.
Außerhalb des ERASMUS-Programms steht es jedem frei weitere Auslandsaufenthalte in das Studium zu integrieren. |
| 15 |
Wie viele Plätze sind derzeit pro ausländischer Partneruniversität verfügbar? |
|
Die verfügbaren Studienplätze entnehmen Sie bitte der Tabelle, die unter Partnerhochschulen einsehbar ist. |
|
Allgemeines zur Bewerbung
Nach oben |
| 16 |
Wer kann sich für das ERASMUS-Programm bewerben? |
|
Studierende
der Betriebswirtschaftslehre, die als ordentliche Studenten an der CAU
immatrikuliert sind.
Studierende anderer Hochschulen können sich nicht um ERASMUS-Studienplätze des BWL Instituts bewerben
- dies gilt auch für Restplätze! |
| 17 |
Ich studiere nicht BWL. Darf ich mich trotzdem als Fachfremder bewerben und wie sehen meine Chancen aus? |
|
Nein. Fachfremde Studierende (dazu zählen auch
VWL-Studenten und Wi.-Ing.-Studenten!) dürfen sich nicht am BWL-Institut um einen
Auslandsstudienplatz bewerben, da die Zahlen der Outgoings stark
angestiegen sind. Bewerbungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch über
das Hauptfach BWL möglich.
Ausnahmen bilden Lehramtstudenten und Handelslehrer, die im Nebenfach
BWL studieren. Diese dürfen sich bewerben und werden im
Bewerbungsverfahren wie BWL-Studenten behandelt.
Restplätze sind von dieser Reglung ausgenommen, sofern ein fachlicher Bezug zur BWL nachweisbar ist. |
| 18 |
Können FH-Studenten an diesem Programm teilnehmen? |
|
FH-Studenten können nicht an diesem Programm teilnehmen, auch dann nicht, wenn sie BWL studieren. |
| 19 |
Ich habe mich bereits am VWL-Institut beworben. Kann ich mich auch parallel am BWL-Institut bewerben? |
|
Nein. VWL-Studenten
dürfen sich nur beim VWL-Institut bewerben, BWL-Studenten nur beim
BWL-Institut. Der VWL-ERASMUS-Koordinator und der
BWL-ERASMUS-Koordinator haben einen genauen Überblick über die Bewerber
und tauschen diese Informationen gegenseitig aus. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie sich nur bei Ihrem Institut bewerben. Sollten
Sie sich trotz dieses Hinweises an beiden Instituten bewerben, so kann
Ihre Bewerbung leider an beiden Instituten nicht berücksichtigt werden. |
| 20 |
Was sind die Auswahlkriterien für einen Auslandsaufenthalt? |
|
Die
Noten sind NICHT das ausschließliche Kriterium für die Vergabe eines
Platzes. Sie sind zwar ein wichtiges Auswahlkriterium, aber ebenso
spielt ein gut strukturiertes und überzeugendes Anschreiben eine
wichtige Rolle. Zudem wird im Auswahlprozess die Studiendauer, die Zügigkeit des Studiums und der
Nachweis eines Sprachtests berücksichtigt.
Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen keine Rechtschreib- und
Grammatikfehler beinhalten. Das macht sicherlich keinen guten Eindruck.
Ebenso ist die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sehr wichtig. Die
Erfahrung zeigt, dass beispielsweise der Bewerbungsbogen unvollständig
ausgefüllt wird. Kontrollieren Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen
lieber zur Sicherheit. |
| 21 |
Wie bewerbe ich mich? |
|
Bewerben müssen Sie sich mit Hilfe des Bewerbungsbogens und einigen zusätzlichen Unterlagen (Siehe auch Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen in diesem Fragenkatalog), die Sie in das Postfach des ERASMUS-Koordinators legen. |
| 22 |
Muss ich mich auch an der ausländischen Partneruniversität bewerben? |
|
Zunächst
noch nicht. Jedoch dann, wenn Sie von dem Institut für BWL zum Studium
an der betreffenden Partneruniversität zugelassen worden sind.
Informieren Sie sich dann auf den Internetseiten der jeweiligen
Partneruniversität, welche Form der Bewerbung für Erasmus-Studenten
vorgesehen ist (Bewerbung ohne formale Unterlagen per E-Mail oder
Bewerbung mit einem Bewerbungsbogen der Partneruniversität) und welche
Frist dafür eingehalten werden muss. Bei einer Bewerbung per E-Mail
sollte man sich kurz vorstellen, den gewünschten Aufenthaltszeitraum
mitteilen und bekannt geben, über welches Institut man die
Gasthochschule besucht (hier: BWL-Institut). |
| 23 |
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei der Auswahl der Universitäten meine Erstpräferenz erhalte? |
|
Das
hängt davon ab, wie gut Sie die Auswahlkriterien erfüllen und wie hoch
Ihre Konkurrenz ist. Deshalb kann diese Frage nicht im Vorwege
beantwortet werden. |
| 24 |
Gibt es eine Strategie, die Universitäten so zu ranken, dass ich meine Erstpräferenz erhalte? |
|
Netter
Versuch, aber: Nein! Also, bitte diejenige Partneruniversität als
Präferenz Nr. 1 angeben, an der Sie am liebsten studieren wollen. |
| 25 |
Sollte
ich mich auch unabhängig vom Erasmus-Austauschprogramm selbst noch an
anderen ausländischen Universitäten bewerben, falls ich hier keinen
Platz bekomme? |
|
Wenn Sie unbedingt ins Ausland wollen, ja! |
|
Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen
Nach oben |
| 26 |
Wo bekomme ich die benötigten Vordrucke zum Ausfüllen? |
|
Die Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Formulare"(Link zum Bewerbungsbogen). |
| 27 |
Was gehört alles in die Bewerbungsunterlagen hinein? |
|
- Online-Bewerbungsbogen (Link zum Bewerbungsbogen). Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Fragen!
- Vordiplom, falls noch nicht vorhanden alle Scheine in Kopie (Diplom)
- Scheine des Hauptstudiums in Kopie (Diplom)
- Bachelor-Studierende legen einen Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht bei
- Tabellarischer Lebenslauf
- Anschreiben (max. 1 Seite)
- Sprachzertifikate, falls vorhanden (wünschenswert)
- Abiturzeugnis in Kopie
- evtl. vorhandene Praktikums-, Ausbildungszeugnisse oder Bestätigung über soziales Engagement in Kopie
Bitte reichen Sie die Zeugnisse in Kopie ein, eine Beglaubigung ist nicht notwendig!
Denken Sie auch daran, dass Sie Angaben, die Sie in Ihren
Bewerbungsunterlagen machen, belegen. D.h., dass Sie z.B. bei sozialem
Engagement im Sportverein möglichst eine Bestätigung beilegen. |
| 28 |
Wie sind die Bewerbungsfristen? |
|
Die
Bewerbungsfrist wird auf der Startseite rechtzeitig bekannt gegeben.
Sie ist etwa am Ende des Wintersemesters, wenn Sie im darauf folgenden
Wintersemester ins Ausland gehen wollen, bzw. etwa Anfang Juni, wenn
Sie im darauf folgenden Sommersemester ins Ausland gehen wollen.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der aktuellen Bekanntmachung auf der Startseite dieser Homepage. Dort können Sie immer die aktuellen Termine nachlesen. |
| 29 |
Wo und in welcher Form muss ich meine Bewerbungsunterlagen abgeben? |
|
Zur
genauen Auflistung der benötigten Bewerbungsunterlagen bitte den Punkt
"Was gehört alles in die Bewerbungsunterlagen hinein?" lesen.
Zum Bewerbungsbogen: Wir möchten den Bewerbungsbogen von Ihnen auf
zweifache Weise erhalten: einmal per E-Mail (ohne Foto) und einmal per
Post (in das Postfach des ERASMUS-Koordinators).
1. Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen zunächst am Computer
aus (ohne Foto einzufügen) und senden diesen per E-Mail an den
ERASMUS-Koordinator (exchange@bwl.uni-kiel.de).
2. Drucken Sie dann den am PC vollständig ausgefüllten
Bewerbungsbogen aus, unterschreiben diesen und kleben(!) anschließend
das Foto auf die gekennzeichnete Fläche.
Diesen Bewerbungsbogen (mit Foto) stecken Sie bitte zusammen mit den
restlichen Bewerbungsunterlagen in eine an der Seite gelochten
Klarsichtfolie. Bitte geben Sie keine Bewerbungsmappen ab! Dies würde uns die Ablage der Bewerbungsunterlagen erschweren.
Die Abgabestelle ist das Postfach des ERASMUS-Koordinators. Bitte die Öffnungszeiten des Sekretariats beachten.
|
| 30 |
Sollen die Rechtscheine bei der Berechnung der Durchschnittsnote zu einer Note zusammengefasst werden? |
|
Ja.
Ermitteln Sie zunächst das arithmetische Mittel der einzelnen
Rechtsvorlesungen (z.B. in Privatrecht, da dort zwei Klausuren gewertet
werden). Anschließend bilden Sie mit Hilfe des arithmetischen Mittels
den Durchschnittswert der Noten der Lehrveranstaltungen "Öffentliches
Recht","Privatrecht" und "Öffentliches Wirtschaftsrecht". |
| 31 |
Wie werden die Punkte der Rechtscheine in Noten umgerechnet? |
|
Punkte |
Note |
|
18 |
0,75 |
17 |
1,00 |
16 |
1,25 |
15 |
1,50 |
14 |
1,75 |
13 |
2,00 |
12 |
2,25 |
11 |
2,50 |
10 |
2,75 |
9 |
3,00 |
8 |
3,25 |
7 |
3,50 |
6 |
3,75 |
5 |
4,00 |
4 |
4,25 |
3 |
4,50 |
2 |
4,75 |
1 |
5,00 |
0 |
5,25 |
|
| 32 |
Muss ich einen Sprachnachweis vorlegen wie z.B. den TOEFL-Test? |
|
Sollte auf der Internetseite
der Partneruniversität ein TOEFL-Test oder eine anderer Sprachtest
verlangt werden, so gelten diese Regelungen meist (aber nicht immer)
nicht für ERASMUS-Studenten. An der Copenhagen Business School wird bspw. ein Englisch-Sprachzertifikat verlangt.
Es
ist wünschenswert, wenn Sie die Unterrichtssprache der
Auslandsuniversität ausreichend beherrschen. Es macht im Rahmen der
Bewerbung einen guten Eindruck, wenn Sie Kenntnisse der jeweiligen
Unterrichtssprache nachweisen können.
|
|
Bewerbungsverfahren
Nach oben |
| 33 |
Wann und wo werden die Ergebnisse der Bewerberauswahl veröffentlicht? |
|
Ungefähr
ein bis zwei Wochen nach Bewerbungsfrist werden die Ergebnisse im
Internet, als Aushang vor dem Erasmus Office veröffentlicht sowie per E-Mail verschickt. Diejenigen Studenten, die
keinen Platz erhalten haben und deren Leistungen den
Minimalanforderungen für die Bewerbung entsprechen, kommen automatisch
auf eine Warteliste. |
| 34 |
Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe? |
|
Sie
werden automatisch auf eine Warteliste gesetzt. Gegebenenfalls
offene Restplätze werden unter den Studenten auf der Warteliste
aufgeteilt. Die Restplatzangebote werden auf dieser Internetseite veröffentlicht und an den jeweils ersten Interessenten vergeben.
Weiterhin können Sie sich alternativ zum nächsten Termin bzw. zum nächsten Jahr erneut bewerben. |
| 35 |
Was muss ich machen, wenn ich von dem mir zugewiesenen Studienplatz im Ausland zurücktreten will? |
|
Sie sollten sich vor Ihrer Bewerbung gut überlegt haben, ob Sie den Studienplatz an einer Hochschule Ihrer Prioritätenliste antreten würden. Ein Rücktritt muss dem ERASMUS-Koordinator via E-Mail unter Angabe des Grundes gemeldet werden und kann Konsequenzen für eine mögliche Folgebewerbung haben. |
| 36 |
Was muss ich tun, wenn ich den mir zugeteilten ERASMUS-Platz annehmen möchte? |
|
1. Schritt:
Sie müssen eine verbindliche Annahmeerklärung für den Ihnen zugeteilten Platz abgeben. Dies erfolgt online über die folgende Internetseite:
http://moveon.uv.uni-kiel.de/move/moveonline/outgoing%20/welcome.php
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, müssen Sie das unterschriebene Formular dem Erasmus-Koordinator einreichen (bitte in das Postfach im Sekretariat des Lehrstuhls für Organisation).
2. Schritt:
Nachdem die Abgabe der Annahmeerklärung erfolgt ist, müssen Sie sich
per E-Mail an Ihren Ansprechpartner/ Betreuer im Ausland wenden und
sich kurz vorstellen.
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Partneruniversität, welche Form der
Bewerbung für ERASMUS-Studenten vorgesehen ist (Bewerbung ohne formale
Unterlagen per E-Mail oder Bewerbung mit einem Bewerbungsbogen der
Partneruniversität oder Online-Bewerbung) und welche Frist dafür eingehalten werden muss. Bei
einer Bewerbung per E-Mail sollte man sich kurz vorstellen, den
gewünschten Aufenthaltszeitraum mitteilen und bekannt geben, über
welches Institut man die Gasthochschule besucht (hier: BWL-Institut).
Verlangen Sie danach eine Bestätigung von ihr, dass diese Sie auch wirklich aufnehmen wird.
3. Schritt:
Kümmern Sie sich zügig um eine Unterkunft. Nützliche Adressen finden Sie im International Center.
4. Schritt:
Das Learning Agreement muss zur entsprechenden ausländischen
Partneruniversität geschickt werden. Der genaue Zeitpunkt hängt von den
Bestimmungen dieser Universität ab. (Bitte lesen Sie sich hierzu
vertiefend die folgenden FAQs durch.)
|
| 37 |
Was ist das Learning Agreement (LA)? |
|
Im Learning Agreement (LA) werden die Fächer angegeben, die Sie an der ausländischen Partneruniversität besuchen wollen.
Manche
Kurse sind in der Teilnehmerzahl beschränkt. Durch das Learning
Agreement können Sie sich aber im Vorfeld die Teilnahme an dem Kurs
sichern. Die Partneruniversität erhält durch das LA einen vorläufigen
Überblick über die Anzahl der Studenten, die einen bestimmten Kurs
belegen wollen.
Ihnen bietet es eine gewisse Sicherheit, an den gewünschten Kursen der
Partneruniversität teilnehmen zu können. Ferner ist das LA
Voraussetzung damit Sie sich diese Kurse nach Ihrer Rückkehr aus dem
Ausland in Kiel anrechnen lassen können. |
| 38 |
Wie bindend ist das Learning Agreement (LA)? |
|
Das
Learning Agreement kann bei Studienantritt an der Partneruniversität
und einen Zeitraum darüber hinaus noch verändert werden. Dennoch
sollten Sie möglichst die Fächer angeben, die Sie auch tatsächlich
belegen wollen. |
| 39 |
Was muss ich mit dem Learning Agreement (LA) machen und bis wann muss ich das Learning Agreement (LA) ausfüllen? |
|
Das
LA kann von Ihnen erst ausgefüllt werden, wenn an der jeweiligen
Gasthochschule die Kurse im Internet veröffentlicht wurden. Nur so
können Sie festlegen, welche Kurse Sie besuchen möchten. Daher gibt es
vom BWL-Institut keinen Abgabetermin für das LA!
Wenn Sie das LA ausgefüllt haben, muss dieses von Herrn Metz unterschrieben und abgestempelt werden.
Anschließend
muss das LA von Ihnen an die Gasthochschule gesendet werden oder Sie
geben es dort persönlich nach Ihrer Ankunft ab. Den Zeitpunkt der
Abgabe sprechen Sie bitte individuell mit Ihrer Partnerhochschule ab.
Zu empfehlen ist diesbezüglich in jedem Fall eine
Kontaktaufnahme mit der ausländischen Partneruniversität, um eventuelle
Fristen einzuhalten. |
| 40 |
Was ist das Transcript of Records (ToR)? |
|
Das
ToR ist eine Auflistung der bisher erbrachten Studienleistungen, die
folgende Informationen enthalten sollte: Kurs, Dozent, Anzahl der
Semesterwochenstunden, Note bzw. Punkte, Code der Lehrveranstaltung.
Den Code der Lehrveranstaltung entnehmen Sie bitte dem UniVis.
Achtung: Einige Gastuniversitäten (z.B. Oslo, Rotterdam)
wünschen mit der Anmeldung ein "Transcript of Records". Hiermit ist in
der Regel eine Übersicht der bisher erbrachten Leistungen an der
Universiät Kiel gemeint. Es genügt daher meist eine Kopie des
Vordiplomszeugnisses sowie eine Auflistung der Hauptstudiumsscheine.
Hierfür haben wir auch einen Vordruck erstellt, der unter dem folgenden Link heruntergeladen werden kann: Zu dem Vordruck. |
| 41 |
Wann
erhalte ich als zukünftiger Outgoing die Kontaktdaten der anderen
Kieler Studenten, die im gleichen Semester an der gleichen
Partneruniversität studieren werden? |
|
Sobald
alle Plätze vergeben sind (sprich, wenn die Annahmeerklärungen
vorliegen und evtl. entstandene Restplätze vergeben wurden), erhalten
Sie per E-Mail die E-Mail-Adressen Ihrer Kommilitonen, die an der
gleichen Gasthochschule studieren werden. |
| 42 |
Was
muss ich tun, wenn ich den Studienplatz aus einem wichtigen Grund nicht
mehr wahrnehmen kann, obwohl ich bereits die Annahmeerklärung abgegeben
habe? |
|
Sollten
Sie die Annahmeerklärung bereits abgegeben haben, nun aber aus einem
wichtigen Grund von Ihrem Platz zurücktreten müssen,
wenden Sie sich bitte schriftlich(!) unter Angabe des Grundes sowie
Ihrer persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer, Studiengang,
Partneruniversität) per E-Mail an den ERASMUS-Koordinator. |
| 43 |
An wen muss ich die Confirmation of Arrival schicken? |
|
Die
Confirmation of Arrival erhalten Sie erst im Ausland. Von dort schicken
Sie diese bitte an das International Center, nicht an das BWL Institut! |
|
Finanzielles
Nach oben |
| 44 |
Bekomme ich weiterhin BAFöG, wenn ich mit Erasmus ins Ausland gehe? |
|
Grundsätzlich
wird bei einer zusätzlichen Förderung das Inlands-BAFöG eingestellt.
Stattdessen kann das so genannte Auslands-BAFöG in Anspruch genommen
werden. Ob Sie in Ihrem konkreten Fall dann weiterhin BAFöG erhalten
und in welchem Umfang, kann nur das BAFöG-Amt beantworten (www.das-neue-bafoeg.de ; http://www.uni-kiel.de/stwsh/geld/welcome.html) |
| 45 |
Ist die finanzielle Unterstützung für die einzelnen Länder unterschiedlich? |
|
Nein, es gibt unabhängig vom Land immer die gleiche Förderungshöhe. |
| 46 |
Wie viel Geld bekomme ich als ERASMUS-Student und wie erfolgt der Zahlungsprozess? |
|
Der finanzielle ERASMUS-Zuschuss beträgt derzeit ungefähr 150-200 EUR pro Monat. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate erhalten Sie
erst, nachdem Sie die Confirmation of Arrival aus dem Ausland an das
International Center (z.Hd. Frau Struck) geschickt haben. Die zweite
Rate wird Ihnen am Ende des Studienjahres gezahlt, wenn Sie den Erfahrungsbericht sowohl an
das International Center als auch an das BWL-Institut gesendet haben. Bedenken Sie, dass Sie mindestens 10 ECTS-Punkte pro Auslandssemester erworben haben müssen. |
| 47 |
Ich bekomme bereits ein Stipendium. Kann ich trotzdem auch gleichzeitig von ERASMUS gefördert werden? |
|
Ein Stipendium (ggf. inklusive Auslandszuschuss) schließt eine zusätzliche ERASMUS-Förderung nicht aus. Sie können sich ganz normal bewerben. |
| 48 |
Was muss ich tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert? |
|
Bitte
senden Sie dann eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer, Studiengang,
Partneruniversität und ihrer neuen Kontoverbindung an Frau Dr. Grunwald / Frau Volland vom
International Center (avolland@uv.uni-kiel.de). |
| 49 |
An wen wende ich mich, wenn ich für das BAFöG-Amt eine Bestätigung meines Auslandsaufenthaltes benötige? |
|
Sollten
Sie eine Bestätigung für das BAFöG-Amt benötigen, so senden Sie bitte
eine E-Mail unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang,
Partneruniversität, Semester und Zeitraum des Auslandsaufenthaltes an
exchange@bwl.uni-kiel.de. Sie werden benachrichtigt, sobald die
Bestätigung zur Abholung bereitliegt. |
|
Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
(mit ECTS (European Credit Transfer System)-Punkten)
Nach oben |
| 50 |
Wie viele ECTS-Punkte muss ich mindestens erwerben und wie viele darf ich mir maximal aus dem Ausland anrechnen lassen? |
|
Um in den Genuss der finanziellen ERASMUS-Förderung zu kommen, müssen Studierende mindestens 10 ECTS-Punkte pro Semester im Ausland erwerben.
Bachelor-/Master-Studierende dürfen unbegrenzt viele ECTS-Punkte aus dem Ausland in den Kieler Studienabschluss einbringen. Es muss nur eine inhaltliche Äquivalenz der Veranstaltungen zum Kieler Studienprogramm gegeben sein.
Laut der Diplom-Prüfungsordnung gemäß § 6(10) dürfen Sie sich maximal 48 Prüfungspunkte im Diplom-Studiengang anrechnen lassen. |
| 51 |
Wie viele Punkte darf ich mir im Falle eines Urlaubssemesters maximal anrechnen lassen? |
|
Im Falle einer Beurlaubung dürfen Sie sich keine ECTS-Punkte anrechnen lassen. |
| 52 |
Wie erfolgt die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen (mit ECTS-Punkten)? |
|
Vor Antritt des Auslandssemesters sollte in jedem Fall (!) die mögliche spätere Anerkennung der im Ausland geplanten Leistungen mit dem jeweiligen Kieler Dozenten (s. Frage 53) abgesprochen werden.
Nach Rückkehr sollten Sie alle für eine Anerkennung notwendigen Unterlagen sammeln (Transcript of Records=Zeugnis, Kursbeschreibung mit Inhalt, Zeitumfang und Form der erbrachten Prüfungsleistung). Zusätzlich bitte die Informationen der jeweiligen Lehrstühle
beachten, welche Unterlagen beiliegen sollten. (Siehe hierzu auch die
Rubrik Anrechnung von Studienleistungen)
Anschließend suchen Sie den jeweiligen Dozenten (s. dazu Frage 53) auf und bitten um Anerkennung der Leistung. Für die Anerkennung von Auslandsleistungen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf gibt es einen zentralen Termin im April, der Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben wird. Der Dozent wird die inhaltliche Äquivalenz prüfen, die ausländische Note sowie die ECTS-Punkte in Kieler Noten bzw. Leistungspunkte umrechnen und Ihnen schließlich einen Schein ausstellen. Wenn Sie den anerkannten Schein in Ihren Studienabschluss einbringen möchten (das liegt in Ihrer Wahl), müssen Sie diesen selbstständig im Prüfungsamt der WiSo-Fakultät einreichen.
Für Bachelor-/Master-Studierende: Aus technischen Gründen wird für jede eingereichte Prüfung aus dem Ausland eine Veranstaltung des Kieler Curriculums durch das Prüfungsamt belegt, die Sie dann nicht mehr absolvieren können. Wenn man noch nicht weiß, welche Prüfung man in Kiel auf keinen Fall machen möchte (und die man daher für die Anerkennung einer Auslandsleistung belegen lassen könnte), sollte man mit der Einreichung der Auslandsscheine solange warten, bis man diese Gewissheit hat. |
| 53 |
Bei wem lasse ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen? |
|
(Siehe
hierzu auch die Rubrik Anrechnung von Studienleistungen)
Für Bachelor-Studierende: Sollen Kurse aus dem Ausland in die Bereiche Pflichtteil BWL, Technik des betriebl. Rechnungswesens, quantitative Grundlagen oder Recht eingebracht werden, ist eine inhaltliche Äquivalenz der Kurse dringend geboten.
In den anderen Bereichen des Studienprogramms, z.B. im Wahlbereich, können auch Kurse eingebracht werden, die in Kiel nicht angeboten werden, dem Bereich aber zuordenbar sind (z.B. Human Resource Management für den Wahlbereich Innovation und Management). Die spätere Anerkennung der Veranstaltung sollte vor dem Auslandsaufenthalt mit dem an der CAU für die Anerkennung verantwortlichen Dozenten abgeklärt werden (s.u.)!
Leistungen für den Pflichtteil BWL, Technik des betriebl. Rechnungswesens, Wahlteil BWL Innovation und Management, Profilierungsbereich sowie Allgemeine Studien werden durch Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf anerkannt, Leistungen für den Wahlteil BWL Finanz- und Rechnungswesen bei Prof. Dr. Nippel. Die BWL-fremden Leistungen (VWL, quantitative Grundlagen, Recht) werden durch die jeweiligen Dozenten der Kieler Veranstaltungen anerkannt. Ein Übersicht über die Zuständigkeit der Anerkennung finden Sie hier.
Für Master-Studierende: Sollen Kurse aus dem Ausland in die Bereiche Pflichtteil BWL oder Spezielle BWL eingebracht werden, ist eine inhaltliche Äquivalenz der Kurse dringend geboten.
Im Wahlpflichfach können auch Kurse eingebracht werden, die in Kiel nicht angeboten werden, dem Bereich aber zuordenbar sind. Die spätere Anerkennung der Veranstaltung sollte vor dem Auslandsaufenthalt mit dem an der CAU für die Anerkennung verantwortlichen Dozenten abgeklärt werden (s.u.)!
Leistungen für den Pflichtteil BWL werden durch Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf bzw. durch Prof. Dr. Nippel anerkannt. Leistungen in der Speziellen BWL und im Wahlpflichtfach werden durch die jeweiligen Dozenten der Kieler Veranstaltungen anerkannt. Ein Übersicht über die Zuständigkeit der Anerkennung finden Sie hier.
Für
Diplomer: Veranstaltungen aus dem Pflichtteil Betriebswirtschaftslehre (ABWL/Diplom)
und SBWl Organisation von zentral von Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf angerechnet. Die anderen SBWL Scheine müssen bei den jeweiligen Lehrstühlen anerkannt werden.
Für alle Anerkennungen von Auslandsleistungen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf gibt es einen zentralen Termin im April, der rechtzeitig bekannt gegeben wird. Die anderen Anerkennungen können auf individuelle Anfrage bei den anderen Lehrstühlen vorgenommen werden.
Achtung: Die Anerkennung eines Scheines ist nicht möglich, wenn für den
Schein im Ausland ausschließlich Gruppenarbeit ohne jegliche
Individualleistung (z.B. Klausur) geleistet wurde. |
| 54 |
Werden im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt, wenn diese nicht an einer Kieler Partneruniversität erworben wurden? |
|
Diese
Frage kann Ihnen nur der zuständige Professor beantworten. Wichtig
dabei ist, dass Sie sich zuvor über den Inhalt der Vorlesung im Ausland
(Gliederung der Vorlesung im Internet etc.) informieren, da der
Professor sonst keine Entscheidung bzgl. der Anrechnung treffen kann. |
|
Sprachkurs an der ausländischen Partnerhochschule
Nach oben |
| 55 |
Brauche ich auf jeden Fall einen Sprachtest? |
|
Für
das ERASMUS-Programm ist meist kein Sprachtest erforderlich. Eine Ausnahme ist hier die Kopenhagen Business School. Ansonsten gehen wir davon
aus, dass Sie mit ausreichendem sprachlichen Rüstzeug versehen sind. |
| 56 |
Wird jeweils vor Semesterbeginn an den ausländischen Partneruniversitäten ein Sprachkurs angeboten? |
|
Einige
Universitäten bieten im Vorfeld extra für ausländische Studenten einen
Sprachkurs an bzw. es wird ein Sprachkurs parallel zum Studium
angeboten. Die jeweiligen Websites der Universitäten geben hierzu
Auskunft. Ansonsten bei der ERASMUS-Koordinatoren im Ausland erfragen. |
| 57 |
Wer übernimmt die Kosten für diesen Sprachkurs? |
|
Generell
muss davon ausgegangen werden, dass Sprachkurse im englisch-,
französisch-, spanisch- und italienischsprachigen Raum privat getragen
werden müssen.
Ansonsten kann man sich für geförderte Sprachkurse bewerben. Sie
beinhalten die Sprachen Holländisch, Dänisch, Finnisch, Schwedisch und
Portugiesisch. Nähere Informationen bekommen Sie beim International
Center. |
|
Vorgehen nach der Rückkehr
Nach oben |
| 58 |
Wie sieht der Prozess nach der Rückkehr aus? |
|
Umgehend nach der Rückkehr müssen Sie einen Erfahrungsbericht (s. nächste Frage) und weitere Unterlagen einreichen:
Confirmation of Attendance:
Dieses Formular bekommen Sie rechtzeitig vor Ihrer Rückkehr per Email
vom International Center. Nach der Rückkehr geben Sie das ausgefüllte
und unterschriebene Formular an das International Center.
Leistungsnachweise bzw. Transcript of Records:
Eine Kopie ihrer Leistungsnachweise/ des Transcript of Records reichen Sie bitte im International Center ein.
Die Unterlagen bitte in eine an der Seite gelochten Klarsichtfolie legen und in einem Briefumschlag abgeben. |
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Muss ich in jedem Fall einen Erfahrungsbericht erstellen? |
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Ja,
damit nachfolgende Studierende die Möglichkeit haben, etwas über die
Gasthochschule und das Gastland sowie über Ihre individuellen
Erfahrungen zu erfahren.
Der Erfahrungsbericht muss zu den Abgabefristen des BWL-Instituts (!!!) (für Studenten, die im SS im Ausland waren, der 1.Mai;
es ist bekannt, dass Sie zu diesem Zeitpunkt vermutlich noch im Ausland
sind, doch der Erfahrungsbericht umfasst dann ja schon die interessante
Anfangsphase; für Studenten, die im WS im Ausland waren, der 1.Februar). (Siehe hierzu auch die Rubrik Erfahrungsberichte) als .doc- oder .pdf-Datei an das Erasmus-Office sowie das International Center geemailt werden.
Bei der Erstellung Ihres Erfahrungsberichtes beachten Sie bitte die Leitlinien, die wir Ihnen vorgeben (Link zu den Leitlinien).
Beachten Sie auch, dass eine Auszahlung der zweiten Rate erst dann
erfolgt, wenn der Erfahrungsbericht beim International Center und beim
BWL Institut eingegangen ist. |
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Stehen das Transcript of Records und der Erfahrungsbericht in einem Zusammenhang? |
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Das
Transcript of Records (ToR) wird erst dann unterschrieben und
abgestempelt, wenn der Erfahrungsbericht im Erasmus Office eingegangen
ist. Erst mit dem abgestempelten und signierten ToR können die im
Ausland erbrachten Scheine angerechnet werden. |
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Sonstige Informationen
Nach oben |
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Was hat "Sokrates" bzw. "LLP" mit "Erasmus" zu tun? |
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"Sokrates" bzw. das Folgeprogramm "Lifelong Learning Program"
ist der Name eines umfangreichen Austauschprogramms der EU. Der Teil
für die Hochschulen heißt "Erasmus". Nähere Informationen finden Sie
auf der Website des International Centers unter www.uni-kiel.de/international. |
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Was bedeutet "Outgoings"? |
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Das
sind Studenten, die im Rahmen des ERASMUS-Programms von der CAU Kiel
ins Ausland gehen. Diese werden von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf aus dem Kreise der
Bewerber ausgewählt. |
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Was bedeutet "Incomings"? |
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Das
sind ausländische Studenten, die im Rahmen des ERASMUS-Programms nach
Kiel kommen, um hier ein bis zwei Semester an der CAU zu studieren. |
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Sollte ich zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen? |
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Ja! |
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Was mache ich mit meinem Kieler Semesterticket? |
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Das
Semesterticket kann unter der Begründung eines Auslandaufenthaltes beim
Asta wieder abgegeben werden. Das Geld wird dann erstattet. |
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Habe ich einen Ansprechpartner im Ausland? |
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Ja, entweder wird Ihnen ein Tutor zugewiesen oder man kann den dortigen ERASMUS-Koordinator ansprechen. |
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Ich habe immer noch keine Antwort von meiner Gasthochschule erhalten! Was soll ich tun? |
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Die
verschiedenen Partneruniversitäten antworten unterschiedlich schnell.
Erfahrungsgemäß sind Partneruniversität aus den Ländern Portugal,
Spanien, Italien und Frankreich eher langsam und entspannter, was ihre
Rückmeldungspflicht anbelangt. Bei Bedarf schicken Sie der
ausländischen Partneruniversität einfach erneut eine E-Mail! Wenn Sie
überhaupt keine Antwort erhalten sollten, bitte Herrn Metz
kontaktieren. |
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Was muss ich tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert? |
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Bitte
senden Sie dann eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer, Studiengang,
Partneruniversität und ihrer neuen Kontoverbindung an Frau Dr. Grunwald / Frau Volland vom
International Center (avolland@uv.uni-kiel.de). |
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Was muss ich tun, wenn sich meine Adresse ändert? |
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Bitte
senden Sie dann eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer, Studiengang,
Partneruniversität und ihrer neuen Adresse an Frau Dr. Grunwald / Frau Volland vom
International Center (avolland@uv.uni-kiel.de) und den
ERASMUS-Koordinator vom BWL-Institut (exchange@bwl.uni.kiel.de). |
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An wen wende ich mich, wenn ich eine Bestätigung meines Auslandsaufenthaltes benötige? |
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Sollten
Sie eine Bestätigung für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, so senden
Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Name, Matrikelnummer,
Studiengang, Partneruniversität und Semester des Auslandsaufenthaltes
an den ERASMUS-Koordinator vom BWL-Institut (exchange@bwl.uni.kiel.de). |
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An wen wende ich mich, wenn ich eine Bestätigung meiner Sprachkenntnisse für die Partneruniversität benötige? |
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Sollten
Sie für die Partneruniversität eine Bestätigung Ihrer Sprachkenntnisse
benötigen, so vereinbaren Sie bitte unter Angabe von Name,
Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität und Semester des
Auslandsaufenthaltes mit dem Erasmus-Koordinator vom BWL-Institut
(exchange@bwl.uni.kiel.de) einen Termin. Dieser wird während dieses
Gespräches 30 Minuten lang Ihre Sparchkenntnisse testen und Ihnen
anschließend eine Bestätigung ausstellen. |
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Kontakte
Nach oben |
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Wie erreiche ich den ERASMUS-Koordinator vom BWL-Institut am besten? |
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Einfach
eine E-Mail an exchange@bwl.uni-kiel.de schicken, oder die Sprechstunde
(siehe Startseite) wahrnehmen. Die Sprechstunde wurde extra für Sie
ausgeweitet. Studenten, die außerhalb der Sprechstunde kommen und
vorher keinen Termin vereinbart haben, können leider nicht
berücksichtigt werden. |
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Wo sitzt das International Center? |
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Das
International Center ist umgezogen und befindet sich nun im Westring
400, Eingang Erdgeschoss. Ansprechpartnerin sind Frau Dr. Grunwald und Frau Volland (avolland@uv.uni-kiel.de). Telefonnummer: 880-3717. |
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