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Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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FAQ (Frequently asked questions) for Outgoings

Vorbereitung

1 Wo bekomme ich weitere Informationen zum ERASMUS-Programm?
2 Gibt es speziell für BWL-Studenten eine Informationsveranstaltung?
3 Wie erfahre ich mehr über die ausländischen Partneruniversitäten?
4 Hat das BWL-Institut auch Kooperationen mit Hochschulen außerhalb von Europa?
5 Gibt es eine Beschränkung in der Anzahl der Fächer, die ich an der ausländischen Partneruniversität wählen kann?
6 Welche Fächer bietet die ausländische Partneruniversität xyz an?
7 Wird die Zeit meines Studiums unterbrochen, wenn ich ein Auslandssemester nehme?
8 Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich der Unterbringung im Ausland?
9 Wo und wann kann ich die Erfahrungsberichte einsehen?
10 Gibt es eine Garantie für einen Erasmus-Platz?
11 Ich möchte ein Double-Degree in Rennes machen. Woher bekomme ich weitere Informationen?
12 Muss ich die Landessprache perfekt sprechen können?
13 Ist das Auslandsstudium auf ein Semester beschränkt?
14 Kann ich mehr als einmal ins Ausland gehen?
15 Wie viele Plätze sind derzeit pro ausländischer Partneruniversität verfügbar?

Allgemeines zur Bewerbung

16 Wer kann sich für das ERASMUS-Programm bewerben?
17 Ich studiere nicht BWL. Darf ich mich trotzdem als Fachfremder bewerben und wie sehen meine Chancen aus?
18 Können FH-Studenten an diesem Programm teilnehmen?
19 Ich habe mich bereits am VWL-Institut beworben. Kann ich mich auch parallel am BWL-Institut bewerben?
20 Was sind die Auswahlkriterien für einen Auslandsaufenthalt?
21 Wie bewerbe ich mich?
22 Muss ich mich auch an der ausländischen Partneruniversität bewerben?
23 Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei der Auswahl der Universitäten meine Erstpräferenz erhalte?
24 Gibt es eine Strategie, die Universitäten so zu ranken, dass ich meine Erstpräferenz erhalte?
25 Sollte ich mich auch unabhängig vom ERASMUS-Austauschprogramm selbst noch an anderen ausländischen Universitäten bewerben, falls ich hier keinen Platz bekomme?

Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen

26 Wo bekomme ich die benötigten Vordrucke zum Ausfüllen?
27 Was gehört alles in die Bewerbungsunterlagen hinein?
28 Wie sind die Bewerbungsfristen?
29 Wo und in welcher Form muss ich meine Bewerbungsunterlagen abgeben?
30 Sollen die Rechtscheine bei der Berechnung der Durchschnittsnote zu einer Note zusammengefasst werden?
31 Wie werden die Punkte der Rechtscheine in Noten umgerechnet?
32 Muss ich einen Sprachnachweis vorlegen wie z.B. den TOEFL-Test?

Bewerbungsverfahren

33 Wann und wo werden die Ergebnisse der Bewerberauswahl veröffentlicht?
34 Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
35 Was muss ich machen, wenn ich von dem mir zugewiesenen Studienplatz im Ausland zurücktreten will?
36 Was muss ich tun, wenn ich den mir zugeteilten ERASMUS-Platz annehmen möchte?
37 Was ist das Learning Agreement (LA)?
38 Wie bindend ist das Learning Agreement (LA)?
39 Was muss ich mit dem Learning Agreement (LA) machen und bis wann muss ich das Learning Agreement (LA) ausfüllen?
40 Was ist das Transcript of Records (ToR)?
41 Wann erhalte ich als zukünftiger Outgoing die Kontaktdaten der anderen Kieler Studenten, die im gleichen Semester an der gleichen Partneruniversität studieren werden?
42 Was muss ich tun, wenn ich den Studienplatz aus einem wichtigen Grund nicht mehr wahrnehmen kann, obwohl ich bereits die Annahmeerklärung abgegeben habe?
43 An wen muss ich die Confirmation of Arrival schicken?

Finanzielles

44 Bekomme ich weiterhin BAFöG, wenn ich mit ERASMUS ins Ausland gehe?
45 Ist die finanzielle Unterstützung für die einzelnen Länder unterschiedlich?
46 Wie viel Geld bekomme ich als ERASMUS-Student und wie erfolgt der Zahlungsprozess?
47 Ich bekomme bereits ein Stipendium. Kann ich trotzdem auch gleichzeitig von ERASMUS gefördert werden?
48 Was muss ich tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert?
49 An wen wende ich mich, wenn ich für das BAFöG-Amt eine Bestätigung meines Auslandsaufenthaltes benötige?


Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

(mit ECTS (European Credit Transfer System)-Punkten)

50 Wie viele ECTS-Punkte darf ich mir aus dem Ausland anrechnen lassen?
51 Wie viele Punkte darf ich mir im Falle eines Urlaubssemesters maximal anrechnen lassen?
52 Wie erfolgt die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen (mit ECTS-Punkten)?
53 Bei wem lasse ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen?
54 Werden im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt, wenn diese nicht an einer Kieler Partneruniversität erworben wurden?

Sprachkurs an der ausländischen Partnerhochschule

55 Brauche ich auf jeden Fall einen Sprachtest?
56 Wird jeweils vor Semesterbeginn an den ausländischen Partneruniversitäten ein Sprachkurs angeboten?
57 Wer übernimmt die Kosten für diesen Sprachkurs?

Vorgehen nach der Rückkehr

58 Wie sieht der Prozess nach der Rückkehr aus?
59 Muss ich in jedem Fall einen Erfahrungsbericht erstellen?
60 Stehen das Transcript of Records und der Erfahrungsbericht in einem Zusammenhang?

Sonstige Informationen

61 Was hat "Sokrates" bzw. "LLP" mit "Erasmus" zu tun?
62 Was bedeutet "Outgoings"?
63 Was bedeutet "Incomings"?
64 Sollte ich zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
65 Was mache ich mit meinem Kieler Semesterticket?
66 Habe ich einen Ansprechpartner im Ausland?
67 Ich habe immer noch keine Antwort von meiner Gasthochschule erhalten! Was soll ich tun?
68 Was muss ich tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert?
69 Was muss ich tun, wenn sich meine Adresse ändert?
70 An wen wende ich mich, wenn ich eine Bestätigung meines Auslandsaufenthaltes benötige?
71 An wen wende ich mich, wenn ich eine Bestätigung meiner Sprachkenntnisse für die Partneruniversität benötige?

Kontakte

72 Wie erreiche ich den ERASMUS-Koordinator vom BWL-Institut am besten?
73 Wo sitzt das International Center?


Vorbereitung
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1 Wo bekomme ich weitere Informationen zum ERASMUS-Programm?
In der Broschüre „Unterwegs in Europa - Leitfaden für Kieler Erasmus-Studierende" des International Center (Link zur Broschüre). (Bitte beachten Sie, dass im Zweifel immer die Fristen (z.B. Bewerbung, Erfahrungsberichte) des Erasmus Office des Instituts für Betriebswirtschaftslehre Gültigkeit haben!)
2 Gibt es speziell für BWL-Studenten eine Informationsveranstaltung?
In jedem Semester findet eine Veranstaltung zum Auslandsstudium (organisiert vom International Center) statt, in der Fragen von Studenten bezüglich des Studierens im Ausland beantwortet werden. Die Termine entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder der Website des International Centers.
3 Wie erfahre ich mehr über die ausländischen Partneruniversitäten?
1. Es können so genannte Erfahrungsberichte eingesehen werden. Dieses sind Berichte, die ehemalige Erasmus-Studenten angefertigt haben. (Siehe auch "Wo und wann kann ich die Erfahrungsberichte einsehen?")
2. Die Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten beinhalten ebenfalls nützliche Informationen.
3. Das Erasmus Office BWL verfügt über Ordner, die Informationsbroschüren zu einigen Partnerhochschulen enthalten. Diese können beim ERASMUS-Koordinator ausgeliehen werden, sind aber meist nicht so aktuell wie entsprechende Internetangebote.
4 Hat das BWL-Institut auch Kooperationen mit Hochschulen außerhalb von Europa?
Das Institut für BWL hat Austauschkooperationen mit folgender Hochschule:
Institute of Marketing & Management, Neu Delhi, Indien
5 Gibt es eine Beschränkung in der Anzahl der Fächer, die ich an der ausländischen Partneruniversität wählen kann?
Unterschiedlich, es müssen auf jeden Fall Fächer aus dem ECTS-Programm sein. An einigen Universitäten dürfen nicht mehr als 30 ECTS-Punkte pro Semester erzielt werden.
6 Welche Fächer bietet die ausländische Partneruniversität xyz an?
Für die Beantwortung solcher Fragen sind Sie selbst verantwortlich.
Tipp: Erkundigen Sie sich auf den Websites der Partneruniversitäten!
7 Wird die Zeit meines Studiums unterbrochen, wenn ich ein Auslandssemester nehme?
Ja, aber nur unter der Bedingung, dass Sie keine Auslandsscheine an der Universität Kiel anrechnen lassen. Bei Anrechnung von Auslandsscheinen zählen die Fachsemester weiter.
8 Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich der Unterbringung im Ausland?
Je nach Partneruniversität kann auf dem Campus in Studentenwohnheimen, in angrenzenden Stadtteilen bzw. Gemeinden (öffentlicher Wohnungsmarkt) oder bei Gastfamilien gewohnt werden. Informationen erhalten Sie in der Regel von der Gasthochschule.
9 Wo und wann kann ich die Erfahrungsberichte einsehen?
Die aktuellsten Erfahrungsberichte können unter folgendem Link eingesehen werden: Zu den Erfahrungsberichten. Benutzername und Passwort hierfür entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Tür des ERASMUS-Koordinators (Raumnummer siehe Startseite).
10 Gibt es eine Garantie für einen Erasmus-Platz?
Nein. Die Anzahl der Bewerber ist sehr gestiegen. Tendenz weiter steigend. In den vergangenen Jahren standen insgesamt jedoch immer genug Austauschstudienplätze zur Verfügung.
11 Ich möchte ein Double-Degree in Rennes machen. Woher bekomme ich weitere Informationen?
Weiterführende Informationen können nur bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf eingeholt werden. Dazu vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat des Lehrstuhls für Organisation einen Termin in seiner Sprechstunde. Für das Double-Degree-Programm ist jedoch eine gesonderte Bewerbung notwendig, die in keiner Verbindung zum ERASMUS-Programm steht. (Siehe auch Rubrik "Double-Degree")
12 Muss ich die Landessprache perfekt sprechen können?
Natürlich braucht man die Landessprache, um sich verständlich machen zu können; dazu bieten die Partnerhochschulen auch regelmäßig Kurse an, um die Kenntnisse zu verbessern. Bei Vorlesungen, Übungen, Seminaren etc. ist es allerdings so, dass in vielen Ländern außer Großbritannien (z.B. Skandinavien, Polen, Niederlande) ausreichend viele oder sogar alle Veranstaltungen in Englisch angeboten werden. Dagegen wird - wie in Deutschland - z.B. in Frankreich oder Spanien meist die eigene Landessprache als Lehrsprache auch an den Hochschulen verwendet. Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich genau über die Partnerhochschulen zu informieren.
13 Ist das Auslandsstudium auf ein Semester beschränkt?
Das Auslandsstudium kann in manchen Fällen und bei rechtzeitiger Anmeldung um ein Semester in der Regel verlängert werden. Allerdings ist die Verlängerung nicht über die vorlesungsfreie Zeit zwischen Sommer- und Wintersemester hinweg möglich.
14 Kann ich mehr als einmal ins Ausland gehen?

Im ERASMUS-Programm kann man bis zu 12 Monate ins Ausland gehen, auch an zwei verschiedene Partnerhochschulen. Allerdings nur innerhalb eines Studienjahres.

Die 12 Monate können auch auf ein Auslandsstudiensemester und ein Erasmus-Auslandspraktikum aufgeteilt werden. Diese müssen nicht innerhalb eines Studienjahres absolviert werden.

Außerhalb des ERASMUS-Programms steht es jedem frei weitere Auslandsaufenthalte in das Studium zu integrieren.

15 Wie viele Plätze sind derzeit pro ausländischer Partneruniversität verfügbar?
Die verfügbaren Studienplätze entnehmen Sie bitte der Tabelle, die unter Partnerhochschulen einsehbar ist.
Allgemeines zur Bewerbung
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16 Wer kann sich für das ERASMUS-Programm bewerben?
Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die als ordentliche Studenten an der CAU immatrikuliert sind. Studierende anderer Hochschulen können sich nicht um ERASMUS-Studienplätze des BWL Instituts bewerben - dies gilt auch für Restplätze!
17 Ich studiere nicht BWL. Darf ich mich trotzdem als Fachfremder bewerben und wie sehen meine Chancen aus?
Nein. Fachfremde Studierende (dazu zählen auch VWL-Studenten und Wi.-Ing.-Studenten!) dürfen sich nicht am BWL-Institut um einen Auslandsstudienplatz bewerben, da die Zahlen der Outgoings stark angestiegen sind. Bewerbungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch über das Hauptfach BWL möglich. Ausnahmen bilden Lehramtstudenten und Handelslehrer, die im Nebenfach BWL studieren. Diese dürfen sich bewerben und werden im Bewerbungsverfahren wie BWL-Studenten behandelt.
Restplätze sind von dieser Reglung ausgenommen, sofern ein fachlicher Bezug zur BWL nachweisbar ist.
18 Können FH-Studenten an diesem Programm teilnehmen?
FH-Studenten können nicht an diesem Programm teilnehmen, auch dann nicht, wenn sie BWL studieren.
19 Ich habe mich bereits am VWL-Institut beworben. Kann ich mich auch parallel am BWL-Institut bewerben?
Nein. VWL-Studenten dürfen sich nur beim VWL-Institut bewerben, BWL-Studenten nur beim BWL-Institut. Der VWL-ERASMUS-Koordinator und der BWL-ERASMUS-Koordinator haben einen genauen Überblick über die Bewerber und tauschen diese Informationen gegenseitig aus. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich nur bei Ihrem Institut bewerben. Sollten Sie sich trotz dieses Hinweises an beiden Instituten bewerben, so kann Ihre Bewerbung leider an beiden Instituten nicht berücksichtigt werden.
20 Was sind die Auswahlkriterien für einen Auslandsaufenthalt?
Die Noten sind NICHT das ausschließliche Kriterium für die Vergabe eines Platzes. Sie sind zwar ein wichtiges Auswahlkriterium, aber ebenso spielt ein gut strukturiertes und überzeugendes Anschreiben eine wichtige Rolle. Zudem wird im Auswahlprozess die Studiendauer, die Zügigkeit des Studiums und der Nachweis eines Sprachtests berücksichtigt. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen keine Rechtschreib- und Grammatikfehler beinhalten. Das macht sicherlich keinen guten Eindruck. Ebenso ist die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sehr wichtig. Die Erfahrung zeigt, dass beispielsweise der Bewerbungsbogen unvollständig ausgefüllt wird. Kontrollieren Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen lieber zur Sicherheit.
21 Wie bewerbe ich mich?
Bewerben müssen Sie sich mit Hilfe des Bewerbungsbogens und einigen zusätzlichen Unterlagen (Siehe auch Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen in diesem Fragenkatalog), die Sie in das Postfach des ERASMUS-Koordinators legen.
22 Muss ich mich auch an der ausländischen Partneruniversität bewerben?
Zunächst noch nicht. Jedoch dann, wenn Sie von dem Institut für BWL zum Studium an der betreffenden Partneruniversität zugelassen worden sind. Informieren Sie sich dann auf den Internetseiten der jeweiligen Partneruniversität, welche Form der Bewerbung für Erasmus-Studenten vorgesehen ist (Bewerbung ohne formale Unterlagen per E-Mail oder Bewerbung mit einem Bewerbungsbogen der Partneruniversität) und welche Frist dafür eingehalten werden muss. Bei einer Bewerbung per E-Mail sollte man sich kurz vorstellen, den gewünschten Aufenthaltszeitraum mitteilen und bekannt geben, über welches Institut man die Gasthochschule besucht (hier: BWL-Institut).
23 Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei der Auswahl der Universitäten meine Erstpräferenz erhalte?
Das hängt davon ab, wie gut Sie die Auswahlkriterien erfüllen und wie hoch Ihre Konkurrenz ist. Deshalb kann diese Frage nicht im Vorwege beantwortet werden.
24 Gibt es eine Strategie, die Universitäten so zu ranken, dass ich meine Erstpräferenz erhalte?
Netter Versuch, aber: Nein! Also, bitte diejenige Partneruniversität als Präferenz Nr. 1 angeben, an der Sie am liebsten studieren wollen.
25 Sollte ich mich auch unabhängig vom Erasmus-Austauschprogramm selbst noch an anderen ausländischen Universitäten bewerben, falls ich hier keinen Platz bekomme?
Wenn Sie unbedingt ins Ausland wollen, ja!
Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen
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26 Wo bekomme ich die benötigten Vordrucke zum Ausfüllen?
Die Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Formulare"(Link zum Bewerbungsbogen).
27 Was gehört alles in die Bewerbungsunterlagen hinein?
  • Online-Bewerbungsbogen (Link zum Bewerbungsbogen). Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Fragen!
  • Vordiplom, falls noch nicht vorhanden alle Scheine in Kopie (Diplom)
  • Scheine des Hauptstudiums in Kopie (Diplom)
  • Bachelor-Studierende legen einen Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht bei
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Anschreiben (max. 1 Seite)
  • Sprachzertifikate, falls vorhanden (wünschenswert)
  • Abiturzeugnis in Kopie
  • evtl. vorhandene Praktikums-, Ausbildungszeugnisse oder Bestätigung über soziales Engagement in Kopie

Bitte reichen Sie die Zeugnisse in Kopie ein, eine Beglaubigung ist nicht notwendig!

Denken Sie auch daran, dass Sie Angaben, die Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen machen, belegen. D.h., dass Sie z.B. bei sozialem Engagement im Sportverein möglichst eine Bestätigung beilegen.
28 Wie sind die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungsfrist wird auf der Startseite rechtzeitig bekannt gegeben. Sie ist etwa am Ende des Wintersemesters, wenn Sie im darauf folgenden Wintersemester ins Ausland gehen wollen, bzw. etwa Anfang Juni, wenn Sie im darauf folgenden Sommersemester ins Ausland gehen wollen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der aktuellen Bekanntmachung auf der Startseite dieser Homepage. Dort können Sie immer die aktuellen Termine nachlesen.
29 Wo und in welcher Form muss ich meine Bewerbungsunterlagen abgeben?

Zur genauen Auflistung der benötigten Bewerbungsunterlagen bitte den Punkt "Was gehört alles in die Bewerbungsunterlagen hinein?" lesen.


Zum Bewerbungsbogen: Wir möchten den Bewerbungsbogen von Ihnen auf zweifache Weise erhalten: einmal per E-Mail (ohne Foto) und einmal per Post (in das Postfach des ERASMUS-Koordinators).

1. Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen zunächst am Computer aus (ohne Foto einzufügen) und senden diesen per E-Mail an den ERASMUS-Koordinator (exchange@bwl.uni-kiel.de).

2. Drucken Sie dann den am PC vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen aus, unterschreiben diesen und kleben(!) anschließend das Foto auf die gekennzeichnete Fläche.
Diesen Bewerbungsbogen (mit Foto) stecken Sie bitte zusammen mit den restlichen Bewerbungsunterlagen in eine an der Seite gelochten Klarsichtfolie. Bitte geben Sie keine Bewerbungsmappen ab! Dies würde uns die Ablage der Bewerbungsunterlagen erschweren.

Die Abgabestelle ist das Postfach des ERASMUS-Koordinators. Bitte die Öffnungszeiten des Sekretariats beachten.

30 Sollen die Rechtscheine bei der Berechnung der Durchschnittsnote zu einer Note zusammengefasst werden?
Ja. Ermitteln Sie zunächst das arithmetische Mittel der einzelnen Rechtsvorlesungen (z.B. in Privatrecht, da dort zwei Klausuren gewertet werden). Anschließend bilden Sie mit Hilfe des arithmetischen Mittels den Durchschnittswert der Noten der Lehrveranstaltungen "Öffentliches Recht","Privatrecht" und "Öffentliches Wirtschaftsrecht".
31 Wie werden die Punkte der Rechtscheine in Noten umgerechnet?

Punkte

Note

 

18

0,75

17

1,00

16

1,25

15

1,50

14

1,75

13

2,00

12

2,25

11

2,50

10

2,75

9

3,00

8

3,25

7

3,50

6

3,75

5

4,00

4

4,25

3

4,50

2

4,75

1

5,00

0

5,25

32 Muss ich einen Sprachnachweis vorlegen wie z.B. den TOEFL-Test?

Sollte auf der Internetseite der Partneruniversität ein TOEFL-Test oder eine anderer Sprachtest verlangt werden, so gelten diese Regelungen meist (aber nicht immer) nicht für ERASMUS-Studenten. An der Copenhagen Business School wird bspw. ein Englisch-Sprachzertifikat verlangt.

Es ist wünschenswert, wenn Sie die Unterrichtssprache der Auslandsuniversität ausreichend beherrschen. Es macht im Rahmen der Bewerbung einen guten Eindruck, wenn Sie Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache nachweisen können.

Bewerbungsverfahren
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33 Wann und wo werden die Ergebnisse der Bewerberauswahl veröffentlicht?
Ungefähr ein bis zwei Wochen nach Bewerbungsfrist werden die Ergebnisse im Internet, als Aushang vor dem Erasmus Office veröffentlicht sowie per E-Mail verschickt. Diejenigen Studenten, die keinen Platz erhalten haben und deren Leistungen den Minimalanforderungen für die Bewerbung entsprechen, kommen automatisch auf eine Warteliste.
34 Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
Sie werden automatisch auf eine Warteliste gesetzt. Gegebenenfalls offene Restplätze werden unter den Studenten auf der Warteliste aufgeteilt. Die Restplatzangebote werden auf dieser Internetseite veröffentlicht und an den jeweils ersten Interessenten vergeben.
Weiterhin können Sie sich alternativ zum nächsten Termin bzw. zum nächsten Jahr erneut bewerben.
35 Was muss ich machen, wenn ich von dem mir zugewiesenen Studienplatz im Ausland zurücktreten will?
Sie sollten sich vor Ihrer Bewerbung gut überlegt haben, ob Sie den Studienplatz an einer Hochschule Ihrer Prioritätenliste antreten würden. Ein Rücktritt muss dem ERASMUS-Koordinator via E-Mail unter Angabe des Grundes gemeldet werden und kann Konsequenzen für eine mögliche Folgebewerbung haben.
36 Was muss ich tun, wenn ich den mir zugeteilten ERASMUS-Platz annehmen möchte?

1. Schritt:
Sie müssen eine verbindliche Annahmeerklärung für den Ihnen zugeteilten Platz abgeben. Dies erfolgt online über die folgende Internetseite:

 

http://moveon.uv.uni-kiel.de/move/moveonline/outgoing%20/welcome.php

 

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, müssen Sie das unterschriebene Formular dem Erasmus-Koordinator einreichen (bitte in das Postfach im Sekretariat des Lehrstuhls für Organisation).


2. Schritt:
Nachdem die Abgabe der Annahmeerklärung erfolgt ist, müssen Sie sich per E-Mail an Ihren Ansprechpartner/ Betreuer im Ausland wenden und sich kurz vorstellen.
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Partneruniversität, welche Form der Bewerbung für ERASMUS-Studenten vorgesehen ist (Bewerbung ohne formale Unterlagen per E-Mail oder Bewerbung mit einem Bewerbungsbogen der Partneruniversität oder Online-Bewerbung) und welche Frist dafür eingehalten werden muss. Bei einer Bewerbung per E-Mail sollte man sich kurz vorstellen, den gewünschten Aufenthaltszeitraum mitteilen und bekannt geben, über welches Institut man die Gasthochschule besucht (hier: BWL-Institut).
Verlangen Sie danach eine Bestätigung von ihr, dass diese Sie auch wirklich aufnehmen wird.

3. Schritt:
Kümmern Sie sich zügig um eine Unterkunft. Nützliche Adressen finden Sie im International Center.

4. Schritt:
Das Learning Agreement muss zur entsprechenden ausländischen Partneruniversität geschickt werden. Der genaue Zeitpunkt hängt von den Bestimmungen dieser Universität ab. (Bitte lesen Sie sich hierzu vertiefend die folgenden FAQs durch.)

37 Was ist das Learning Agreement (LA)?
Im Learning Agreement (LA) werden die Fächer angegeben, die Sie an der ausländischen Partneruniversität besuchen wollen.
Manche Kurse sind in der Teilnehmerzahl beschränkt. Durch das Learning Agreement können Sie sich aber im Vorfeld die Teilnahme an dem Kurs sichern. Die Partneruniversität erhält durch das LA einen vorläufigen Überblick über die Anzahl der Studenten, die einen bestimmten Kurs belegen wollen.
Ihnen bietet es eine gewisse Sicherheit, an den gewünschten Kursen der Partneruniversität teilnehmen zu können. Ferner ist das LA Voraussetzung damit Sie sich diese Kurse nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland in Kiel anrechnen lassen können.
38 Wie bindend ist das Learning Agreement (LA)?
Das Learning Agreement kann bei Studienantritt an der Partneruniversität und einen Zeitraum darüber hinaus noch verändert werden. Dennoch sollten Sie möglichst die Fächer angeben, die Sie auch tatsächlich belegen wollen.
39 Was muss ich mit dem Learning Agreement (LA) machen und bis wann muss ich das Learning Agreement (LA) ausfüllen?
Das LA kann von Ihnen erst ausgefüllt werden, wenn an der jeweiligen Gasthochschule die Kurse im Internet veröffentlicht wurden. Nur so können Sie festlegen, welche Kurse Sie besuchen möchten. Daher gibt es vom BWL-Institut keinen Abgabetermin für das LA!

Wenn Sie das LA ausgefüllt haben, muss dieses von Herrn Metz unterschrieben und abgestempelt werden.
Anschließend muss das LA von Ihnen an die Gasthochschule gesendet werden oder Sie geben es dort persönlich nach Ihrer Ankunft ab. Den Zeitpunkt der Abgabe sprechen Sie bitte individuell mit Ihrer Partnerhochschule ab.

Zu empfehlen ist diesbezüglich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der ausländischen Partneruniversität, um eventuelle Fristen einzuhalten.
40 Was ist das Transcript of Records (ToR)?
Das ToR ist eine Auflistung der bisher erbrachten Studienleistungen, die folgende Informationen enthalten sollte: Kurs, Dozent, Anzahl der Semesterwochenstunden, Note bzw. Punkte, Code der Lehrveranstaltung. Den Code der Lehrveranstaltung entnehmen Sie bitte dem UniVis.

Achtung: Einige Gastuniversitäten (z.B. Oslo, Rotterdam) wünschen mit der Anmeldung ein "Transcript of Records". Hiermit ist in der Regel eine Übersicht der bisher erbrachten Leistungen an der Universiät Kiel gemeint. Es genügt daher meist eine Kopie des Vordiplomszeugnisses sowie eine Auflistung der Hauptstudiumsscheine.
Hierfür haben wir auch einen Vordruck erstellt, der unter dem folgenden Link heruntergeladen werden kann: Zu dem Vordruck.
41 Wann erhalte ich als zukünftiger Outgoing die Kontaktdaten der anderen Kieler Studenten, die im gleichen Semester an der gleichen Partneruniversität studieren werden?
Sobald alle Plätze vergeben sind (sprich, wenn die Annahmeerklärungen vorliegen und evtl. entstandene Restplätze vergeben wurden), erhalten Sie per E-Mail die E-Mail-Adressen Ihrer Kommilitonen, die an der gleichen Gasthochschule studieren werden.
42 Was muss ich tun, wenn ich den Studienplatz aus einem wichtigen Grund nicht mehr wahrnehmen kann, obwohl ich bereits die Annahmeerklärung abgegeben habe?
Sollten Sie die Annahmeerklärung bereits abgegeben haben, nun aber aus einem wichtigen Grund von Ihrem Platz zurücktreten müssen, wenden Sie sich bitte schriftlich(!) unter Angabe des Grundes sowie Ihrer persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität) per E-Mail an den ERASMUS-Koordinator.
43 An wen muss ich die Confirmation of Arrival schicken?
Die Confirmation of Arrival erhalten Sie erst im Ausland. Von dort schicken Sie diese bitte an das International Center, nicht an das BWL Institut!
Finanzielles
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44 Bekomme ich weiterhin BAFöG, wenn ich mit Erasmus ins Ausland gehe?
Grundsätzlich wird bei einer zusätzlichen Förderung das Inlands-BAFöG eingestellt. Stattdessen kann das so genannte Auslands-BAFöG in Anspruch genommen werden. Ob Sie in Ihrem konkreten Fall dann weiterhin BAFöG erhalten und in welchem Umfang, kann nur das BAFöG-Amt beantworten (www.das-neue-bafoeg.de ; http://www.uni-kiel.de/stwsh/geld/welcome.html)
45 Ist die finanzielle Unterstützung für die einzelnen Länder unterschiedlich?
Nein, es gibt unabhängig vom Land immer die gleiche Förderungshöhe.
46 Wie viel Geld bekomme ich als ERASMUS-Student und wie erfolgt der Zahlungsprozess?
Der finanzielle ERASMUS-Zuschuss beträgt derzeit ungefähr 150-200 EUR pro Monat. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate erhalten Sie erst, nachdem Sie die Confirmation of Arrival aus dem Ausland an das International Center (z.Hd. Frau Struck) geschickt haben. Die zweite Rate wird Ihnen am Ende des Studienjahres gezahlt, wenn Sie den Erfahrungsbericht sowohl an das International Center als auch an das BWL-Institut gesendet haben. Bedenken Sie, dass Sie mindestens 10 ECTS-Punkte pro Auslandssemester erworben haben müssen.
47 Ich bekomme bereits ein Stipendium. Kann ich trotzdem auch gleichzeitig von ERASMUS gefördert werden?
Ein Stipendium (ggf. inklusive Auslandszuschuss) schließt eine zusätzliche ERASMUS-Förderung nicht aus. Sie können sich ganz normal bewerben.
48 Was muss ich tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert?
Bitte senden Sie dann eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität und ihrer neuen Kontoverbindung an Frau Dr. Grunwald / Frau Volland vom International Center (avolland@uv.uni-kiel.de).
49 An wen wende ich mich, wenn ich für das BAFöG-Amt eine Bestätigung meines Auslandsaufenthaltes benötige?
Sollten Sie eine Bestätigung für das BAFöG-Amt benötigen, so senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität, Semester und Zeitraum des Auslandsaufenthaltes an exchange@bwl.uni-kiel.de. Sie werden benachrichtigt, sobald die Bestätigung zur Abholung bereitliegt.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

(mit ECTS (European Credit Transfer System)-Punkten)
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50 Wie viele ECTS-Punkte muss ich mindestens erwerben und wie viele darf ich mir maximal aus dem Ausland anrechnen lassen?

Um in den Genuss der finanziellen ERASMUS-Förderung zu kommen, müssen Studierende mindestens 10 ECTS-Punkte pro Semester im Ausland erwerben.

 

Bachelor-/Master-Studierende dürfen unbegrenzt viele ECTS-Punkte aus dem Ausland in den Kieler Studienabschluss einbringen. Es muss nur eine inhaltliche Äquivalenz der Veranstaltungen zum Kieler Studienprogramm gegeben sein.

 

Laut der Diplom-Prüfungsordnung gemäß § 6(10) dürfen Sie sich maximal 48 Prüfungspunkte im Diplom-Studiengang anrechnen lassen.

51 Wie viele Punkte darf ich mir im Falle eines Urlaubssemesters maximal anrechnen lassen?
Im Falle einer Beurlaubung dürfen Sie sich keine ECTS-Punkte anrechnen lassen.
52 Wie erfolgt die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen (mit ECTS-Punkten)?

Vor Antritt des Auslandssemesters sollte in jedem Fall (!) die mögliche spätere Anerkennung der im Ausland geplanten Leistungen mit dem jeweiligen Kieler Dozenten (s. Frage 53) abgesprochen werden.

 

Nach Rückkehr sollten Sie alle für eine Anerkennung notwendigen Unterlagen sammeln (Transcript of Records=Zeugnis, Kursbeschreibung mit Inhalt, Zeitumfang und Form der erbrachten Prüfungsleistung). Zusätzlich bitte die Informationen der jeweiligen Lehrstühle beachten, welche Unterlagen beiliegen sollten. (Siehe hierzu auch die Rubrik Anrechnung von Studienleistungen)

 

Anschließend suchen Sie den jeweiligen Dozenten (s. dazu Frage 53) auf und bitten um Anerkennung der Leistung. Für die Anerkennung von Auslandsleistungen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf gibt es einen zentralen Termin im April, der Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben wird. Der Dozent wird die inhaltliche Äquivalenz prüfen, die ausländische Note sowie die ECTS-Punkte in Kieler Noten bzw. Leistungspunkte umrechnen und Ihnen schließlich einen Schein ausstellen. Wenn Sie den anerkannten Schein in Ihren Studienabschluss einbringen möchten (das liegt in Ihrer Wahl), müssen Sie diesen selbstständig im Prüfungsamt der WiSo-Fakultät einreichen.

 

Für Bachelor-/Master-Studierende: Aus technischen Gründen wird für jede eingereichte Prüfung aus dem Ausland eine Veranstaltung des Kieler Curriculums durch das Prüfungsamt belegt, die Sie dann nicht mehr absolvieren können. Wenn man noch nicht weiß, welche Prüfung man in Kiel auf keinen Fall machen möchte (und die man daher für die Anerkennung einer Auslandsleistung belegen lassen könnte), sollte man mit der Einreichung der Auslandsscheine solange warten, bis man diese Gewissheit hat.

53 Bei wem lasse ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen?

(Siehe hierzu auch die Rubrik Anrechnung von Studienleistungen)

 

Für Bachelor-Studierende: Sollen Kurse aus dem Ausland in die Bereiche Pflichtteil BWL, Technik des betriebl. Rechnungswesens, quantitative Grundlagen oder Recht eingebracht werden, ist eine inhaltliche Äquivalenz der Kurse dringend geboten.

In den anderen Bereichen des Studienprogramms, z.B. im Wahlbereich, können auch Kurse eingebracht werden, die in Kiel nicht angeboten werden, dem Bereich aber zuordenbar sind (z.B. Human Resource Management für den Wahlbereich Innovation und Management). Die spätere Anerkennung der Veranstaltung sollte vor dem Auslandsaufenthalt mit dem an der CAU für die Anerkennung verantwortlichen Dozenten abgeklärt werden (s.u.)!

 

Leistungen für den Pflichtteil BWL, Technik des betriebl. Rechnungswesens, Wahlteil BWL Innovation und Management, Profilierungsbereich sowie Allgemeine Studien werden durch Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf anerkannt, Leistungen für den Wahlteil BWL Finanz- und Rechnungswesen bei Prof. Dr. Nippel. Die BWL-fremden Leistungen (VWL, quantitative Grundlagen, Recht) werden durch die jeweiligen Dozenten der Kieler Veranstaltungen anerkannt. Ein Übersicht über die Zuständigkeit der Anerkennung finden Sie hier.

 

Für Master-Studierende: Sollen Kurse aus dem Ausland in die Bereiche Pflichtteil BWL oder Spezielle BWL eingebracht werden, ist eine inhaltliche Äquivalenz der Kurse dringend geboten.

Im Wahlpflichfach können auch Kurse eingebracht werden, die in Kiel nicht angeboten werden, dem Bereich aber zuordenbar sind. Die spätere Anerkennung der Veranstaltung sollte vor dem Auslandsaufenthalt mit dem an der CAU für die Anerkennung verantwortlichen Dozenten abgeklärt werden (s.u.)!

 

Leistungen für den Pflichtteil BWL werden durch Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf bzw. durch Prof. Dr. Nippel anerkannt. Leistungen in der Speziellen BWL und im Wahlpflichtfach werden durch die jeweiligen Dozenten der Kieler Veranstaltungen anerkannt. Ein Übersicht über die Zuständigkeit der Anerkennung finden Sie hier.

 

Für Diplomer: Veranstaltungen aus dem Pflichtteil Betriebswirtschaftslehre (ABWL/Diplom) und SBWl Organisation von zentral von Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf angerechnet. Die anderen SBWL Scheine müssen bei den jeweiligen Lehrstühlen anerkannt werden.

 

Für alle Anerkennungen von Auslandsleistungen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf gibt es einen zentralen Termin im April, der rechtzeitig bekannt gegeben wird. Die anderen Anerkennungen können auf individuelle Anfrage bei den anderen Lehrstühlen vorgenommen werden.

Achtung: Die Anerkennung eines Scheines ist nicht möglich, wenn für den Schein im Ausland ausschließlich Gruppenarbeit ohne jegliche Individualleistung (z.B. Klausur) geleistet wurde.

54 Werden im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt, wenn diese nicht an einer Kieler Partneruniversität erworben wurden?
Diese Frage kann Ihnen nur der zuständige Professor beantworten. Wichtig dabei ist, dass Sie sich zuvor über den Inhalt der Vorlesung im Ausland (Gliederung der Vorlesung im Internet etc.) informieren, da der Professor sonst keine Entscheidung bzgl. der Anrechnung treffen kann.
Sprachkurs an der ausländischen Partnerhochschule
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55 Brauche ich auf jeden Fall einen Sprachtest?
Für das ERASMUS-Programm ist meist kein Sprachtest erforderlich. Eine Ausnahme ist hier die Kopenhagen Business School. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie mit ausreichendem sprachlichen Rüstzeug versehen sind.
56 Wird jeweils vor Semesterbeginn an den ausländischen Partneruniversitäten ein Sprachkurs angeboten?
Einige Universitäten bieten im Vorfeld extra für ausländische Studenten einen Sprachkurs an bzw. es wird ein Sprachkurs parallel zum Studium angeboten. Die jeweiligen Websites der Universitäten geben hierzu Auskunft. Ansonsten bei der ERASMUS-Koordinatoren im Ausland erfragen.
57 Wer übernimmt die Kosten für diesen Sprachkurs?
Generell muss davon ausgegangen werden, dass Sprachkurse im englisch-, französisch-, spanisch- und italienischsprachigen Raum privat getragen werden müssen.
Ansonsten kann man sich für geförderte Sprachkurse bewerben. Sie beinhalten die Sprachen Holländisch, Dänisch, Finnisch, Schwedisch und Portugiesisch. Nähere Informationen bekommen Sie beim International Center.
Vorgehen nach der Rückkehr
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58 Wie sieht der Prozess nach der Rückkehr aus?
Umgehend nach der Rückkehr müssen Sie einen Erfahrungsbericht (s. nächste Frage) und weitere Unterlagen einreichen:

Confirmation of Attendance:
Dieses Formular bekommen Sie rechtzeitig vor Ihrer Rückkehr per Email vom International Center. Nach der Rückkehr geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an das International Center.

Leistungsnachweise bzw. Transcript of Records:
Eine Kopie ihrer Leistungsnachweise/ des Transcript of Records reichen Sie bitte im International Center ein.

Die Unterlagen bitte in eine an der Seite gelochten Klarsichtfolie legen und in einem Briefumschlag abgeben.
59 Muss ich in jedem Fall einen Erfahrungsbericht erstellen?
Ja, damit nachfolgende Studierende die Möglichkeit haben, etwas über die Gasthochschule und das Gastland sowie über Ihre individuellen Erfahrungen zu erfahren.
Der Erfahrungsbericht muss zu den Abgabefristen des BWL-Instituts (!!!) (für Studenten, die im SS im Ausland waren, der 1.Mai; es ist bekannt, dass Sie zu diesem Zeitpunkt vermutlich noch im Ausland sind, doch der Erfahrungsbericht umfasst dann ja schon die interessante Anfangsphase; für Studenten, die im WS im Ausland waren, der 1.Februar). (Siehe hierzu auch die Rubrik Erfahrungsberichte) als .doc- oder .pdf-Datei an das Erasmus-Office sowie das International Center geemailt werden.
Bei der Erstellung Ihres Erfahrungsberichtes beachten Sie bitte die Leitlinien, die wir Ihnen vorgeben (Link zu den Leitlinien).

Beachten Sie auch, dass eine Auszahlung der zweiten Rate erst dann erfolgt, wenn der Erfahrungsbericht beim International Center und beim BWL Institut eingegangen ist.
60 Stehen das Transcript of Records und der Erfahrungsbericht in einem Zusammenhang?
Das Transcript of Records (ToR) wird erst dann unterschrieben und abgestempelt, wenn der Erfahrungsbericht im Erasmus Office eingegangen ist. Erst mit dem abgestempelten und signierten ToR können die im Ausland erbrachten Scheine angerechnet werden.
Sonstige Informationen
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61 Was hat "Sokrates" bzw. "LLP" mit "Erasmus" zu tun?
"Sokrates" bzw. das Folgeprogramm "Lifelong Learning Program" ist der Name eines umfangreichen Austauschprogramms der EU. Der Teil für die Hochschulen heißt "Erasmus". Nähere Informationen finden Sie auf der Website des International Centers unter www.uni-kiel.de/international.
62 Was bedeutet "Outgoings"?
Das sind Studenten, die im Rahmen des ERASMUS-Programms von der CAU Kiel ins Ausland gehen. Diese werden von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf aus dem Kreise der Bewerber ausgewählt.
63 Was bedeutet "Incomings"?
Das sind ausländische Studenten, die im Rahmen des ERASMUS-Programms nach Kiel kommen, um hier ein bis zwei Semester an der CAU zu studieren.
64 Sollte ich zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Ja!
65 Was mache ich mit meinem Kieler Semesterticket?
Das Semesterticket kann unter der Begründung eines Auslandaufenthaltes beim Asta wieder abgegeben werden. Das Geld wird dann erstattet.
66 Habe ich einen Ansprechpartner im Ausland?
Ja, entweder wird Ihnen ein Tutor zugewiesen oder man kann den dortigen ERASMUS-Koordinator ansprechen.
67 Ich habe immer noch keine Antwort von meiner Gasthochschule erhalten! Was soll ich tun?
Die verschiedenen Partneruniversitäten antworten unterschiedlich schnell. Erfahrungsgemäß sind Partneruniversität aus den Ländern Portugal, Spanien, Italien und Frankreich eher langsam und entspannter, was ihre Rückmeldungspflicht anbelangt. Bei Bedarf schicken Sie der ausländischen Partneruniversität einfach erneut eine E-Mail! Wenn Sie überhaupt keine Antwort erhalten sollten, bitte Herrn Metz kontaktieren.
68 Was muss ich tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert?
Bitte senden Sie dann eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität und ihrer neuen Kontoverbindung an Frau Dr. Grunwald / Frau Volland vom International Center (avolland@uv.uni-kiel.de).
69 Was muss ich tun, wenn sich meine Adresse ändert?
Bitte senden Sie dann eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität und ihrer neuen Adresse an Frau Dr. Grunwald / Frau Volland vom International Center (avolland@uv.uni-kiel.de) und den ERASMUS-Koordinator vom BWL-Institut (exchange@bwl.uni.kiel.de).
70 An wen wende ich mich, wenn ich eine Bestätigung meines Auslandsaufenthaltes benötige?
Sollten Sie eine Bestätigung für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, so senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität und Semester des Auslandsaufenthaltes an den ERASMUS-Koordinator vom BWL-Institut (exchange@bwl.uni.kiel.de).
71 An wen wende ich mich, wenn ich eine Bestätigung meiner Sprachkenntnisse für die Partneruniversität benötige?
Sollten Sie für die Partneruniversität eine Bestätigung Ihrer Sprachkenntnisse benötigen, so vereinbaren Sie bitte unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Partneruniversität und Semester des Auslandsaufenthaltes mit dem Erasmus-Koordinator vom BWL-Institut (exchange@bwl.uni.kiel.de) einen Termin. Dieser wird während dieses Gespräches 30 Minuten lang Ihre Sparchkenntnisse testen und Ihnen anschließend eine Bestätigung ausstellen.
Kontakte
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72 Wie erreiche ich den ERASMUS-Koordinator vom BWL-Institut am besten?
Einfach eine E-Mail an exchange@bwl.uni-kiel.de schicken, oder die Sprechstunde (siehe Startseite) wahrnehmen. Die Sprechstunde wurde extra für Sie ausgeweitet. Studenten, die außerhalb der Sprechstunde kommen und vorher keinen Termin vereinbart haben, können leider nicht berücksichtigt werden.
73 Wo sitzt das International Center?
Das International Center ist umgezogen und befindet sich nun im Westring 400, Eingang Erdgeschoss. Ansprechpartnerin sind Frau Dr. Grunwald und Frau Volland (avolland@uv.uni-kiel.de). Telefonnummer: 880-3717.